Was ist neu?
In der Straßenverkehrsordnung wird zukünftig genau beschrieben, was unter "winterlichen Wetterverhältnissen" zu verstehen ist: Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte.
Neu ist auch, dass erstmals auf den Begriff des M+S-Reifens abgestellt wird. Entgegen erster Informationen wird der Begriff "Winterreifen" nicht in die StVO aufgenommen.
Der Gesetzestext schreibt vor, dass ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen gefahren werden darf, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen. Dort ist festgelegt, dass das Laufflächenprofil und die Struktur von M+S-Reifen so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch sowie frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Die im Fachhandel gekauften Winter- und Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung erfüllen die so beschriebenen Voraussetzungen. Insoweit gibt es „Bestandschutz“ für bereits gekaufte Reifen.