Da scheint so einiges nicht zu stimmen...
Freihand-Lasermessungen sind sehr ungenau, da hier durch die Eigenbewegung eine zusätzliche Geschwindigkeitskomponente hinzukommt. Deshalb sind in den Durchführungsbestimmungen zur Lasermessung eigentlich Stative vorgeschrieben. Aus dem gleichen Grund sind übrigens Messungen auf den Körper des Motorradfahrers nicht statthaft, da dieser kein fester Bestandteil des Motorrads ist und eine eigene Geschwindigkeit haben kann. Besonders interessant wird es, wenn auf den Helm gemessen wird, Stichworte: Laser und Augen.
Desweiteren ist es der Polizei, anders als kommunalen Messtrupps, zumindest noch in NRW, verboten die Messstelle zu tarnen.
Interresant wäre hier, ob es sich um Zivilbeamte oder Verkehrspolizisten handelt, denn letztere müssen im Dienst Uniform tragen und einfachen Zivilbeamten aus anderen Resorts dürfte die Qualifikation fehlen.
Gemischte Messtrupps aus Kommunalen und Polizei sind nicht erlaubt.
Das Anhalten nach 2km ist dagegen unproblematisch, macht aber natürlich u.U. die Überprüfung schwieriger, ob wirklich eine gültige Geschwindigkeitsbegrenzung vorhanden ist. Das sollte man auf jeden Fall nochmals selbst prüfen, da die Messtrupps, egal ob Polizei oder Kommunale i.d.R das nicht machen, obwohl sie es machen müssen.