33Kmh zu schnell außerorts

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Hallo allerseits,

ich wollte mal horchen ob jemand Erfahrung hat mit Einspruch einlegen gegen drohendes Bußgeld, 1 Punkt und Fahrverbot! ?

Ich habe gestern ein Anhörungsbogen bekommen von der Stadt, mitte Oktober bin ich mit der Kati außerorts mit 33kmh (Toleranz schon abgezogen) erlaubt 50Kmh geblitzt worden, mobil von der Seite und halt Nummernschild auch drauf, ich hatte ein Jethelm auf und bin unfassbar gut zu erkennen. Nebenbei habe ich den Blitz gar nicht mitbekommen.

Per Online-Auskunft habe ich mich kurz informiert, die sehen gute Aussichten dagegen vorzugehen weil Mobil-Radargeräte in Gebüschen ungenau sind bzw. Fehler bei der Ausrichtung häufig vorkommen.

Punktestand in Flensburg ist 0 und auch keine andere größere Vergehen in den letzten Jahren. Verkehrsrechtsschutz habe ich (150€ Selbstbeteiligung).

Ich hörte, das Vergehen kann auch als Vorsatz ausgelegt werden dann verdoppelt sich die Strafe auf 400€. Fahrverbot auch?

Den Anhörungsbogen erstmal ignorieren?

Danke für Tipps und Tricks und beste Grüße,
Martin
 
Hallo,

ignorieren ist immer die schlechteste Variante.
Wenn du meinst du hast Chancen, dann ab zum Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Wie die Chancen sind, keine Ahnung, hab ich nie mit befassen müssen, wobei dieses Jahr auch mein "Bltzerjahr" ist.

Anfang des Jahres mit 10 zuviel, Mitte des Jahres mit 15 zu viel.... und Post aus Frankreich gab es auch noch mit 10 zuviel...

Also alles beträge von man sagt "man zahlt halt, man hat es getan..."

Gruss

Norbert
 
Moin,

wie Norbert schon schrieb ist ignorieren in so einem Fall keine gute Variante.

Was mir gerade auffällt: Ausserorts ist der Schein doch erst ab 41km/h zu schnell weg!

Die meiner Meinung nach wichtigste Frage: Kannst du 4 Wochen auf den Führerschein verzichten?
Ich musste auch mal 4 Wochen laufen, hatte es mir auf den Jahreswechsel 19/20 gelegt, da musste ich nur ins Büro
und bin bei Wind und Wetter mit dem Rad gefahren. Vorteil: Nach 4 Wochen spürbar fitter und Minustemperaturen
machten mir nichts mehr aus. ;-)

Bist du beruflich davon abhängig, dann lass dir von deinem Arbeitgeber was schreiben. Hatte ich vor ein paar Jahren mal
für einen unserer Außendienstler gemacht, da hatte sich dann die Geldstrafe erhöht, er konnte aber wenigstens seinen
Lappen behalten.

Viel Glück, für was auch immer du dich entscheidest.

Gruß Stefan
 
Zuletzt bearbeitet:
Fahrverbot wäre zu verkraften, ist halt aber ärgerlich weil eine breite, abgelegene Landstraße ohne Anwohner und Fußgänger weit und breit nunmal verleitet und ich glaube letztes Jahr erst die Strafen für solch Vergehen erhöht wurden.
Ich bin ja reuig, wurmt aber halt auch.
Ich hör mal was die Rechtsschutzversicherung sagt.

Schonmal danke für die Einschätzungen.

Beste Grüße, Martin
 
Was mir gerade auffällt: Ausserorts ist der Schein doch erst ab 41km/h zu schnell weg!

Irgendwie ist das bei meiner Online-Recherche nicht wirklich ersichtlich, bei einer Auskunft sprach man auch von 40% überschreitung droht ein Fahrverbot, aber die wollten auch sehr fix eine Online-Vollmacht von mir...da bin ich natürlich skeptisch.
 

** Ein Fahrverbot wird in der Regel nur verhängt, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal Geschwindigkeitsverstöße von 26 km/h oder mehr begangen werden („Beharrliche Verletzung der Pflichten“).


Da fahre ich von Kempten nach Regensburg und in der Autobahn Baustelle musste ich den Weg finden Richtung Nürnberg, ich schaute und schaute und Blitz und es wurden 17 zu schnell 60 und 28 Euro.
Den Schein musste ich auch schon abgeben, ich hatte eine Cagiva Mito mit 30 PS mit 40 :) und da waren 2 Motorräder, einer konnte mich überholen und dann kam eine Gerade ich gab Gas, der vor mir, ich und der hinter mir. Ich denke alle gingen 1 Monat zu Fuss, mindestens. bei 80 erlaubten waren es 131 km/h :)
 
Also, ich habe Auskunft beim Verkehrsrechtsschutz meiner Versicherung geholt: Da ich "Ersttäter" bin droht kein Fahrverbot, Geldbuße mit Gebühren 228€ und 1 Punkt in Flensburg.
Wenn Fahrverbot im Spiel ist sollte man durchaus über Verkehrsrechtsschutz einen Anwalt einschalten um die Korrektheit der Messung nachzugehen.

Interessant: Laut Aussage der Auskunft dient ein Anhörungsbogen der Behörden in erster Linie als Falleröffnung denn zwischen Blitzaufnahme und Benachrichtigung lagen schon 4 Wochen, die 3 monatige Verjährungsfrist bei Verkehrsordnungswidrigkeiten zählt dann ab der Benachrichtigung des Anhörungsbogen, somit hat der beauftragter Beamte quasi volle 3 Monate Zeit den Fall weiter zu bearbeiten, geschickt!
 
Bis jetzt habe ich immer meine Strafen bezahlt und akzeptiert, Ich war auch schon einmal für einen Monat Fußgänger. Mir ist aber nie in den Sinn gekommen gegen einen Bescheid vorzugehen, ich war ja zu schnell gefahren und kannte die Folgen. Aber es muß letztendlich jeder selber wissen .alles Gut.
 
Das blöde ist halt das du auf dem Foto erkannbar bist.

Ich hatte auch schon mal so einen "Fall" konnte das aber alles abwenden da ich auf dem Foto nicht erkennbar war und auch das Motorrad auch nicht auf mich zugelassen war, bzw. war der Halter der Duke mein Vater und der hatte eine ganz andere Statur wie ich :LOL:

Am ende hatte er der Polizei erzählt das die Duke zu diesem Zeitpunkt auf einem Treffen zum Verkauf stand, ich zwar dort war aber keiner mehr weiß wer da überhaupt an dem Tag alles gefahren ist, habe auch nie wieder was von der aktion gehört.

Gruß
Maik
 
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